AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESS 24 EDV Systeme Sandes

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der ESS 24 EDV Systeme Sandes. Die AGB gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen. Die ESS AGB haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von ESS nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von ESS sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch ESS zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von ESS spezifizierten Leistungen maßgebend.

3. Lieferungen
3.1. Vom Kunden gewünschte Liefer- und Ausführungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie von ESS schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im übrigen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung von ESS.
3.2. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nimmt ESS den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Kunde. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.3. ESS behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung hat für den Kunden offensichtlich kein Interesse.

4. Liefer- und Leistungszeitangaben
4.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Für die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzen wir die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen unseres Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
4.3. Soweit der Kunde in Annahmeverzug gerät oder er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist ESS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen erstattet zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4. Sofern die Voraussetzungen der vorstehenden Klausel vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5. ESS haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferververzug auf einer von ESS zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der ESS-Vertreter oder –Erfüllungsgehilfen ist ESS zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ESS zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6. ESS haftet schließlich auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.7. Im Übrigen haftet ESS im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als auf 20% des Lieferwertes.
4.8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben diesem vorbehalten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Auslieferungslager Quickborn ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten.
5.3. Die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig ohne Abzug. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
5.4. Bei Zahlungsverzug kann ESS Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnen. Weiterhin können im Verzugsfalle Leistungen von ESS vorübergehend zurückgehalten werden.

6. Mängelansprüche
6.1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser die Ware nach Anlieferung sogleich untersucht und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber ESS gerügt hat.
6.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, kann der Kunde nach seiner Wahl die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache verlangen. Im Falle der Mangelbeseitigung ist ESS verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4. ESS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ESS beruhen. Soweit ESS keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.5. ESS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.6. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Haftung
7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Nr. 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
7.2. Soweit die Schadensersatzhaftung ESS gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. ESS behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist ESS berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, ESS sofort zu benachrichtigen, falls Dritte die Kaufsache pfänden oder sonstwie in die Eigentumsrechte von ESS eingreifen.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Für alle Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zum Kunden gilt deutsches Recht.
9.2. Gerichtsstand ist Quickborn.
9.3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser ESS AGB beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen.
9.4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die ESS AGB eine Lücke, soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.